Wappen von Gablingen
read_more
people
email

© elmar.pics

Aktuell in Gablingen

Termine

19. März 2024, 19:30 Uhr

Sitzung des Gemeinderates

24. März 2024, 14:00 Uhr

O-Ei Schießen für alle

25. - 27. März 2024

Fußballschule

20. April 2024, 20:00 Uhr

Jahreshauptversammlung "Grünholder"

21. April 2024, 18:00 Uhr

Jahreshauptversammlung TSV

Details & alle Termine zeigen

Portale

info.gablingen.de

für BürgerInnen

rat.gablingen.de

für den Gemeinderat

Bürger-Service-Portal

Infos zum BSP
                                                                    

Montag, 01.04.2024 wird nachgefahren am Dienstag, 02.04.2024.

18. März 2024weiterlesen

Bei der Gemeinde Gablingen, Landkreis Augsburg, ca. 4.800 Einwohner, ist die Stelle eines/einer

Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)

zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen

13. März 2024weiterlesen

Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger,
 
bestimmt haben Sie schon die regen Um- und Sanierungsarbeiten am Gebäude des ehemaligen Supermarktes in der Hauptstraße bemerkt. Nun ist es soweit, am Donnerstag, 14. März 2024 eröffnet der V-Mini-Markt seine Türen. Ein großes Sortiment an Lebensmitteln sowie viele Produkte für das tägliche Leben warten auf Sie. Personal ist durchgehend vor Ort und hilft Ihnen gerne bei der Bezahlung an der Selbstbedienungskasse, was mit Karte und Bargeld möglich ist. 

08. März 2024weiterlesen

Gemäß § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gelten während der Vogelbrutzeit, im Zeitraum ab dem 1. März bis zum 30. September, strenge Vorgaben zum Schnitt bzw. zur Rodung von Gehölzen und Sträuchern. Zum Schutz der Brutvögel dürfen in diesem Zeitraum i. d. R. keine Gehölze bzw. Sträucher entfernt werden.

Erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Diese Bestimmungen gelten nicht für Baumfällungen oder Baumveränderungen in gärtnerisch genutzten Hausgärten, auf unaufschiebbare Verkehrssicherungsmaßnahmen oder auf die Entfernung von geringfügigem Gehölzbewuchs zur Verwirklichung eines zulässigen Bauvorhabens (§ 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG).

Jedoch ist eine Entfernung in diesen Ausnahmen nur zulässig, wenn sich in den Gehölzen zum Zeitpunkt der Fällung keine Fortpflanzungs- bzw. Ruhestätten von Vögeln und Fledermäusen in den Bäumen befinden (z.B. keine brütenden Vögel mit ihren Nestern, keine Nester von besonders geschützten Arten (z.B. Saatkrähe), keine Quartiere von Fledermäusen, usw.; § 44 Abs. 1 BNatSchG).

07. März 2024

Gablinger Wärmenetz - Förderung seit 2024 bis zu 70%!

29. Februar 2024weiterlesen
Alle Bekanntmachungen zeigen
Willkommen auf gablingen.de

Unter Bekanntmachungen finden Sie alle aktuellen Beiträge, über die Schlagworte können Sie auf ein Thema eingrenzen.

Das read_more-Symbol bleibt stets oben rechts und führt Sie schnell zur Übersicht aller Seiten. 

Mehr Infos zu gablingen.de & dem Web allgemein

Ihre Meinung ist gefragt

Die neue Gemeinde-Webseite bauen wir kontinuierlich weiter aus — dazu freuen wir uns auf Ihre Anregungen unter rathaus@gablingen.de oder einfach über das Kontaktformular am Fuß jeder Seite.

Kontakt & Ansprechpartner

Dienstleistungen

clear
Ab drei Buchstaben erhalten Sie Vorschläge
Übersicht anzeigen

Datenschutzeinstellungen

Diese Webseite nutzt Cookies und tauscht Daten mit Partnern aus. Mit der weiteren Nutzung wird dazu eine Einwilligung erteilt. Weitere Informationen und Anpassen der Einstellungen jederzeit unter Datenschutz.