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Kirchenaustritt

Mit dem Kirchenaustritt wird der Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft bewirkt.

Der Kirchenaustritt kann nur bei dem Standesamt erklärt werden, in dessen Gebiet eine Person ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Der Austritt muss persönlich vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten erklärt werden. Die schriftliche Mitteilung eines Kirchenaustrittes an das Standesamt ist unwirksam. Einzige Ausnahme: persönliche Erklärung oder Unterschriftsbeglaubigung bei einem Notar (dieser Austritt wird am Tag des Eingangs beim Standesamt wirksam).

 

Ansprechpartner zum Thema

Silke Scherer

Sachgebiet 11: Leitung Ordnungs- und Einwohnermeldeamt 

 

Zimmer 0.5 

Telefon 08230 8901-14
Fax 08230 8901-40
eMail silke.scherer@gablingen.de

Dienstleistungen

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Termine

Mittagstisch

Hackbraten mit Püree und Bohnen

21. Mai 2025, 12:00 Uhr
Pfarrheim Gablingen

Kräuterwanderung

24. Mai 2025, 10:00 Uhr

Fahrt zum Fuchsien-Markt nach Wemding

Gartenbauverein Gablingen

Details zu den Veranstaltungen entnehmen Sie bitte jeweils dem Gemeindeanzeiger

25. Mai 2025

Mittwochsfrühstück 2025

28. Mai 2025, 09:00 Uhr
Pfarrheim Gablingen

Pfarrfest Lützelburg - Musikabend

30. Mai 2025, 18:00 Uhr
Wiese hinter dem Pfarrheim
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