Wappen von Gablingen
read_more
people
email

© elmar.pics

Kirchenaustritt

Mit dem Kirchenaustritt wird der Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft bewirkt.

Der Kirchenaustritt kann nur bei dem Standesamt erklärt werden, in dessen Gebiet eine Person ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Der Austritt muss persönlich vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten erklärt werden. Die schriftliche Mitteilung eines Kirchenaustrittes an das Standesamt ist unwirksam. Einzige Ausnahme: persönliche Erklärung oder Unterschriftsbeglaubigung bei einem Notar (dieser Austritt wird am Tag des Eingangs beim Standesamt wirksam).

 

Ansprechpartner zum Thema

Silke Scherer

Sachgebiet 11: Leitung Ordnungs- und Einwohnermeldeamt 

 

Zimmer 0.5 

Telefon 08230 8901-14
Fax 08230 8901-40
eMail silke.scherer@gablingen.de

Dienstleistungen

clear
Ab drei Buchstaben erhalten Sie Vorschläge
Übersicht anzeigen

Termine

Kirchenkonzert

09. November 2024, 19:00 Uhr
Stettenhofen

Dorfweihnacht

29. November 2024, 18:00 Uhr
Pfarrer-Ledermann-Platz

Dorfweihnacht

30. November 2024, 18:00 Uhr
Pfarrer-Ledermann-Platz
alle Termine zeigen

Datenschutzeinstellungen

Diese Webseite nutzt Cookies und tauscht Daten mit Partnern aus. Mit der weiteren Nutzung wird dazu eine Einwilligung erteilt. Weitere Informationen und Anpassen der Einstellungen jederzeit unter Datenschutz.