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Kirchenaustritt

Mit dem Kirchenaustritt wird der Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft bewirkt.

Der Kirchenaustritt kann nur bei dem Standesamt erklärt werden, in dessen Gebiet eine Person ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Der Austritt muss persönlich vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten erklärt werden. Die schriftliche Mitteilung eines Kirchenaustrittes an das Standesamt ist unwirksam. Einzige Ausnahme: persönliche Erklärung oder Unterschriftsbeglaubigung bei einem Notar (dieser Austritt wird am Tag des Eingangs beim Standesamt wirksam).

 

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Termine

Jahreshauptversammlung Grünholder Schützen

15. April 2023, 20:00 Uhr
Grünholder Stuben

Jahreshauptversammlung TSV Lützelburg

19. April 2023, 18:30 Uhr
Theaterheimsaal

Sitzung des Gemeinderates

Tagesordnung folgt

25. April 2023, 19:30 Uhr
Rathaus Gablingen - Sitzungssaal

RWK-Abschluss Grünholder Schützen

29. Juli 2023, 17:00 Uhr
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