Gebühr 24 € zzgl. 18 € für die Weinprobe mit Skript.
Anmeldung über VHS Gablingen 0160/92608657
Mit dem Kirchenaustritt wird der Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft bewirkt.
Der Kirchenaustritt kann nur bei dem Standesamt erklärt werden, in dessen Gebiet eine Person ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Der Austritt muss persönlich vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten erklärt werden. Die schriftliche Mitteilung eines Kirchenaustrittes an das Standesamt ist unwirksam. Einzige Ausnahme: persönliche Erklärung oder Unterschriftsbeglaubigung bei einem Notar (dieser Austritt wird am Tag des Eingangs beim Standesamt wirksam).
Silke Scherer
Sachgebiet 11: Leitung Ordnungs- und Einwohnermeldeamt
Zimmer 0.5
Telefon 08230 8901-14
Fax 08230 8901-40
eMail silke.scherer@gablingen.de
Gebühr 24 € zzgl. 18 € für die Weinprobe mit Skript.
Anmeldung über VHS Gablingen 0160/92608657
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