Jeden 1. Freitag im Monat
14.30 Uhr
Mit dem Kirchenaustritt wird der Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft bewirkt.
Der Kirchenaustritt kann nur bei dem Standesamt erklärt werden, in dessen Gebiet eine Person ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Der Austritt muss persönlich vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten erklärt werden. Die schriftliche Mitteilung eines Kirchenaustrittes an das Standesamt ist unwirksam. Einzige Ausnahme: persönliche Erklärung oder Unterschriftsbeglaubigung bei einem Notar (dieser Austritt wird am Tag des Eingangs beim Standesamt wirksam).
Silke Scherer
Sachgebiet 11: Leitung Ordnungs- und Einwohnermeldeamt
Zimmer 0.5
Telefon 08230 8901-14
Fax 08230 8901-40
eMail silke.scherer@gablingen.de
Altpapiersammlung TSV Lützelburg
Auch 2025 werden wieder Altpapier-Container am TSV-Parkplatz an der Muttershofer Straße aufgestellt. Das Altpapier kann das ganze Wochenende von Freitag bis Sonntag selbst im Container entsorgt werden.
Pflanzentauschbörse am Maibaum
Gartenbauverein Gablingen
Details zu den Veranstaltungen entnehmen Sie bitte jeweils dem Gemeindeanzeiger
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