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Kirchenaustritt

Mit dem Kirchenaustritt wird der Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft bewirkt.

Der Kirchenaustritt kann nur bei dem Standesamt erklärt werden, in dessen Gebiet eine Person ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Der Austritt muss persönlich vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten erklärt werden. Die schriftliche Mitteilung eines Kirchenaustrittes an das Standesamt ist unwirksam. Einzige Ausnahme: persönliche Erklärung oder Unterschriftsbeglaubigung bei einem Notar (dieser Austritt wird am Tag des Eingangs beim Standesamt wirksam).

 

Ansprechpartner zum Thema

Silke Scherer

Sachgebiet 11: Leitung Ordnungs- und Einwohnermeldeamt 

 

Zimmer 0.5 

Telefon 08230 8901-14
Fax 08230 8901-40
eMail silke.scherer@gablingen.de

Dienstleistungen

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Termine

Kaffeerunde

Jeden 1. Freitag im Monat

14.30 Uhr

02. Mai 2025, 14:30 Uhr
Pfarrheim Gablingen

Kaiser Stadlparty

02. Mai 2025, 20:00 Uhr

Altpapiersammlung TSV Lützelburg

Auch 2025 werden wieder Altpapier-Container am TSV-Parkplatz an der Muttershofer Straße aufgestellt. Das Altpapier kann das ganze Wochenende von Freitag bis Sonntag selbst im Container entsorgt werden.

03. Mai 2025
Lützelburg und Muttershofen
Details

Pflanzentauschbörse am Maibaum

Gartenbauverein Gablingen

Details zu den Veranstaltungen entnehmen Sie bitte jeweils dem Gemeindeanzeiger

03. Mai 2025, 10:00 Uhr

Jubiläumsblasmusikabend

03. Mai 2025, 19:00 Uhr
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