Zum 01.Januar 2026 ist eine Änderung des Bundesmeldegesetzes (BMG) in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) entfällt das bisherige Widerspruchsrecht nach § 36 Absatz 2 BMG gegen die Datenübermittlung an die Bundeswehr.
Abfälle, die wegen ihres Schadstoffgehalts getrennt vom Hausmüll zu entsorgen sind, werden im Landkreis Augsburg über die mobile Problemmüllsammlung erfasst. Diese Sammlung findet in Gablingen am Dienstag, 14.04.2026 Problemabfälle in haushaltsüblicher Menge abgegeben werden.
Gablingen: 12:00 bis 13:30 Uhr – Parkplatz Wertstoffsammelstelle an der Kläranlage
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