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Rathaus

Im Bereich Rathaus finden Sie Informationen zu diesen Themen 

Rathaus Gablingen

Rathausplatz 1
86456 Gablingen

Mehr Infos unter https://www.gablingen.de

eMail rathaus@gablingen.de
Telefon 08230 8901-0

Öffnungszeiten Rathaus

Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
Donnerstag auch 14 bis 18 Uhr

Der Zugang zum Rathaus ist barrierefrei. Ein Aufzug ist vorhanden.

Bitte nutzen Sie auch das Bürgerserviceportal, das jeden Tag rund um die Uhr für Sie erreichbar ist. Viele Dienstleistungen können Sie dort direkt in Anspruch nehmen. Für einige Funktionen ist eine Registrierung mit der Bayern-ID notwendig, die bayernweit für Onlinebehördengänge genutzt werden kann.

Rathaus

Am 25. April 2024 hatten wir einen Schaden an der Wasserleitung im Bereich des Fußweges von der Schulstraße zur Kirche. Kurzfristig musste die Treppe beim Pfarrhaus beseitigt werden. Der Fußweg ist ab Freitagnachmittag nur eingeschränkt nutzbar. Wir werden schnellstmöglich versuchen, die Treppe wiederherzustellen.

26. April 2024

Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger,
 
bestimmt haben Sie schon die regen Um- und Sanierungsarbeiten am Gebäude des ehemaligen Supermarktes in der Hauptstraße bemerkt. Nun ist es soweit, am Donnerstag, 14. März 2024 eröffnet der V-Mini-Markt seine Türen. Ein großes Sortiment an Lebensmitteln sowie viele Produkte für das tägliche Leben warten auf Sie. Personal ist durchgehend vor Ort und hilft Ihnen gerne bei der Bezahlung an der Selbstbedienungskasse, was mit Karte und Bargeld möglich ist. 

08. März 2024weiterlesen

Gemäß § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gelten während der Vogelbrutzeit, im Zeitraum ab dem 1. März bis zum 30. September, strenge Vorgaben zum Schnitt bzw. zur Rodung von Gehölzen und Sträuchern. Zum Schutz der Brutvögel dürfen in diesem Zeitraum i. d. R. keine Gehölze bzw. Sträucher entfernt werden.

Erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Diese Bestimmungen gelten nicht für Baumfällungen oder Baumveränderungen in gärtnerisch genutzten Hausgärten, auf unaufschiebbare Verkehrssicherungsmaßnahmen oder auf die Entfernung von geringfügigem Gehölzbewuchs zur Verwirklichung eines zulässigen Bauvorhabens (§ 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG).

Jedoch ist eine Entfernung in diesen Ausnahmen nur zulässig, wenn sich in den Gehölzen zum Zeitpunkt der Fällung keine Fortpflanzungs- bzw. Ruhestätten von Vögeln und Fledermäusen in den Bäumen befinden (z.B. keine brütenden Vögel mit ihren Nestern, keine Nester von besonders geschützten Arten (z.B. Saatkrähe), keine Quartiere von Fledermäusen, usw.; § 44 Abs. 1 BNatSchG).

07. März 2024
Alle Bekanntmachungen

Termine

Pflanzentauschbörse am Maibaum

04. Mai 2024, 09:30 Uhr
Maibaum

Sitzung des Gemeinderates

Tagesordnung folgt

07. Mai 2024, 19:30 Uhr
Rathaus Gablingen - Sitzungssaal -

"Italienischer Abend" Sommerfest

06. Juli 2024, 18:00 Uhr
Haunstetterwiese in Lützelburg

Altpapiersammlung

13. Juli 2024

Stadtlparty

26. Juli 2024, 21:00 Uhr
Vereinsstadl
alle Termine zeigen

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