Wappen von Gablingen
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Rathaus

Im Bereich Rathaus finden Sie Informationen zu diesen Themen 

Rathaus Gablingen

Rathausplatz 1
86456 Gablingen

Mehr Infos unter https://www.gablingen.de

eMail rathaus@gablingen.de
Telefon 08230 8901-0

Öffnungszeiten Rathaus

Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
Donnerstag auch 14 bis 18 Uhr

Der Zugang zum Rathaus ist barrierefrei. Ein Aufzug ist vorhanden.

Bitte nutzen Sie auch das Bürgerserviceportal, das jeden Tag rund um die Uhr für Sie erreichbar ist. Viele Dienstleistungen können Sie dort direkt in Anspruch nehmen. Für einige Funktionen ist eine Registrierung mit der Bayern-ID notwendig, die bayernweit für Onlinebehördengänge genutzt werden kann.

Rathaus

Bei der Gemeinde Gablingen, Landkreis Augsburg, ca. 4.800 Einwohner, ist die Stelle eines/einer

Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)

zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen

13. März 2024weiterlesen

Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger,
 
bestimmt haben Sie schon die regen Um- und Sanierungsarbeiten am Gebäude des ehemaligen Supermarktes in der Hauptstraße bemerkt. Nun ist es soweit, am Donnerstag, 14. März 2024 eröffnet der V-Mini-Markt seine Türen. Ein großes Sortiment an Lebensmitteln sowie viele Produkte für das tägliche Leben warten auf Sie. Personal ist durchgehend vor Ort und hilft Ihnen gerne bei der Bezahlung an der Selbstbedienungskasse, was mit Karte und Bargeld möglich ist. 

08. März 2024weiterlesen

Gemäß § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gelten während der Vogelbrutzeit, im Zeitraum ab dem 1. März bis zum 30. September, strenge Vorgaben zum Schnitt bzw. zur Rodung von Gehölzen und Sträuchern. Zum Schutz der Brutvögel dürfen in diesem Zeitraum i. d. R. keine Gehölze bzw. Sträucher entfernt werden.

Erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Diese Bestimmungen gelten nicht für Baumfällungen oder Baumveränderungen in gärtnerisch genutzten Hausgärten, auf unaufschiebbare Verkehrssicherungsmaßnahmen oder auf die Entfernung von geringfügigem Gehölzbewuchs zur Verwirklichung eines zulässigen Bauvorhabens (§ 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG).

Jedoch ist eine Entfernung in diesen Ausnahmen nur zulässig, wenn sich in den Gehölzen zum Zeitpunkt der Fällung keine Fortpflanzungs- bzw. Ruhestätten von Vögeln und Fledermäusen in den Bäumen befinden (z.B. keine brütenden Vögel mit ihren Nestern, keine Nester von besonders geschützten Arten (z.B. Saatkrähe), keine Quartiere von Fledermäusen, usw.; § 44 Abs. 1 BNatSchG).

07. März 2024
Alle Bekanntmachungen

Termine

Sitzung des Gemeinderates

19. März 2024, 19:30 Uhr
Rathaus Gablingen - Sitzungssaal -

O-Ei Schießen für alle

24. März 2024, 14:00 Uhr
Schützenheim

Fußballschule

25. - 27. März 2024
Waldstadion

Jahreshauptversammlung "Grünholder"

20. April 2024, 20:00 Uhr
Grünholderstuben

Jahreshauptversammlung TSV

21. April 2024, 18:00 Uhr
Theaterheimsaal
alle Termine zeigen

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