Tagesordnung folgt
Bei einem Zuzug in die Gemeinde Gablingen wie auch bei Umzug innerhalb der Gemeinde sind Einwohner nach deutschem Melderecht binnen zwei Wochen verpflichtet, ihren Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Weitere Informationen zur Anmeldung erhalten Sie im Bayernportal.
Zur Anmeldung ist eine Bestätigung des Wohnungsgeber notwendig. Sie können ein Formular für die Wohnungsgeberbestätigung auf dem Bayernportal herunterladen oder der Wohnungsgeber (Vermieter usw.) erteilt diese über das Bürgerserviceportal. Hierfür ist aber eine Registrierung durhc den WOhnungsgeber notwendig. Der Service ist kostenlos. Die Registrierung kann bayernweit bei den Behörden genutzt werden.
Bürger-Service-Portal
Ansprechpartner zum Thema
Anita Greger
Sachgebiet 12: Standesamt; Leitung Einwohner- und Ordnungsamt
Zimmer 0.5
Telefon 08230 8901-14
Fax 08230 8901-40
eMail anita.greger@gablingen.de
Sabrina Kratz
Sachgebiet 11: Ordnungs- und Einwohnermeldeamt
Zimmer 0.4
Telefon 08230 8901-13
Fax 08230 8901-40
eMail rathaus@gablingen.de
Silke Scherer
Sachgebiet 11: Ordnungs- und Einwohnermeldeamt
Zimmer 0.5
Telefon 08230 8901-16
Fax 08230 8901-40
eMail silke.scherer@gablingen.de