Wappen von Gablingen
read_more
people
email

© elmar.pics

Anmeldung Wohnsitz

Bei einem Zuzug in die Gemeinde Gablingen wie auch bei Umzug innerhalb der Gemeinde sind Einwohner nach deutschem Melderecht binnen zwei Wochen verpflichtet, ihren Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Weitere Informationen zur Anmeldung erhalten Sie im Bayernportal.

Zur Anmeldung ist eine Bestätigung des Wohnungsgeber notwendig. Sie können ein Formular für die Wohnungsgeberbestätigung auf dem Bayernportal herunterladen oder der Wohnungsgeber (Vermieter usw.) erteilt diese über das Bürgerserviceportal. Hierfür ist aber eine Registrierung durhc den WOhnungsgeber notwendig. Der Service ist kostenlos. Die Registrierung kann bayernweit bei den Behörden genutzt werden.

Bürger-Service-Portal

Wohungsgeberbestätigung

Ansprechpartner zum Thema

Sabrina Kratz

Sachgebiet 11: Ordnungs- und Einwohnermeldeamt 

 

Zimmer 0.4 

Telefon 08230 8901-13
Fax 08230 8901-40
eMail rathaus@gablingen.de

Kristina Scheifel

Sachgebiet 11: Ordnungs- und Einwohnermeldeamt 

 

Zimmer 0.4 

Telefon 08230 8901-16
Fax 08230 8901-40
eMail kristina.scheifel@gablingen.de

Silke Scherer

Sachgebiet 11: Leitung Ordnungs- und Einwohnermeldeamt 

 

Zimmer 0.5 

Telefon 08230 8901-14
Fax 08230 8901-40
eMail silke.scherer@gablingen.de

Dienstleistungen

clear
Ab drei Buchstaben erhalten Sie Vorschläge
Übersicht anzeigen

Datenschutzeinstellungen

Diese Webseite nutzt Cookies und tauscht Daten mit Partnern aus. Mit der weiteren Nutzung wird dazu eine Einwilligung erteilt. Weitere Informationen und Anpassen der Einstellungen jederzeit unter Datenschutz.