Tagesordnung folgt
Die Gemeinde Gablingen hat eine Verordnung über das Halten von Hunden erlassen.
Die Bestimmungen des Bayerischen Jagdgesetzes, der Straßenverkehrsordnung und anderer gesetzlichen Vorschriften werden durch die Verordnung weder ausgeschlossen noch eingeschränkt.
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Fassung gültig seit 2013