Jeden 1. Freitag im Monat
14.30 Uhr
Das Bohren oder Schlagen eines Brunnens bedarf der Anzeige beim Landratsamt Augsburg.
Bei der Gemeinde muss nur die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang (Wasserversorgung) beantragt werden.
Diese wird in der Regel gewährt, wenn das Wasser nur zur Gartenbewässerung oder Viehtränke genutzt wird. Eine Nutzung als Trinkwasser ist grundsätzlich nicht gestattet.
Ein Verbindnung mit der gemeindlichen Trinkwasserversorgung darf unter keinen Umständen hergestellt werden.
Britta Schlögl
Sachgebiet 22: Steueramt (Gebühren und Abgaben)
Zimmer 1.4
Telefon 08230 8901-24
Fax 08230 8901-40
eMail steueramt@gablingen.de
Harald Vogt
Sachgebiet 22: Steueramt (Gebühren und Abgaben)
Zimmer 1.4
Telefon 08230 8901-23
Fax 08230 8901-40
eMail steueramt@gablingen.de
Altpapiersammlung TSV Lützelburg
Auch 2025 werden wieder Altpapier-Container am TSV-Parkplatz an der Muttershofer Straße aufgestellt. Das Altpapier kann das ganze Wochenende von Freitag bis Sonntag selbst im Container entsorgt werden.
Pflanzentauschbörse am Maibaum
Gartenbauverein Gablingen
Details zu den Veranstaltungen entnehmen Sie bitte jeweils dem Gemeindeanzeiger
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