Wappen von Gablingen
read_more
people
email

© elmar.pics

Brunnenbohrung/Zisterne

Das Bohren oder Schlagen eines Brunnens bedarf der Anzeige beim Landratsamt Augsburg. 

Bei der Gemeinde muss nur die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang (Wasserversorgung) beantragt werden.

Diese wird in der Regel gewährt, wenn das Wasser nur zur Gartenbewässerung oder Viehtränke genutzt wird. Eine Nutzung als Trinkwasser ist grundsätzlich nicht gestattet.

Ein Verbindnung mit der gemeindlichen Trinkwasserversorgung darf unter keinen Umständen hergestellt werden.

Dokumente

Ansprechpartner zum Thema

Britta Schlögl

Sachgebiet 22: Steueramt (Gebühren und Abgaben) 

 

Zimmer 1.4 

Telefon 08230 8901-24
Fax 08230 8901-40
eMail steueramt@gablingen.de

Harald Vogt

Sachgebiet 22: Steueramt (Gebühren und Abgaben) 

 

Zimmer 1.4 

Telefon 08230 8901-23
Fax 08230 8901-40
eMail steueramt@gablingen.de

Dienstleistungen

clear
Ab drei Buchstaben erhalten Sie Vorschläge
Übersicht anzeigen

Termine

Basis-Weinseminar

Gebühr 24 € zzgl. 18 € für die Weinprobe mit Skript.

Anmeldung über VHS Gablingen 0160/92608657

16. Februar 2025, 19:00 - 21:00 Uhr

Mittwochsfrühstück 2025

6,50 € mit Kaffee

19. Februar 2025, 09:00 Uhr
Pfarrheim Gablingen

Faschingssitzung

21. Februar 2025, 20:00 Uhr

Faschingssitzung

22. Februar 2025, 20:00 Uhr

Mittagstisch

Puten-Mandarinen Geschnetzeltes mit Nudeln und Salat

26. Februar 2025, 12:00 Uhr
Pfarrheim Gablingen
alle Termine zeigen

Datenschutzeinstellungen

Diese Webseite nutzt Cookies und tauscht Daten mit Partnern aus. Mit der weiteren Nutzung wird dazu eine Einwilligung erteilt. Weitere Informationen und Anpassen der Einstellungen jederzeit unter Datenschutz.