Wappen von Gablingen
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Brunnenbohrung/Zisterne

Das Bohren oder Schlagen eines Brunnens bedarf der Anzeige beim Landratsamt Augsburg. 

Bei der Gemeinde muss nur die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang (Wasserversorgung) beantragt werden.

Diese wird in der Regel gewährt, wenn das Wasser nur zur Gartenbewässerung oder Viehtränke genutzt wird. Eine Nutzung als Trinkwasser ist grundsätzlich nicht gestattet.

Ein Verbindnung mit der gemeindlichen Trinkwasserversorgung darf unter keinen Umständen hergestellt werden.

Dokumente

Ansprechpartner zum Thema

Britta Schlögl

Sachgebiet 22: Steueramt (Gebühren und Abgaben) 

 

Zimmer 1.4 

Telefon 08230 8901-24
Fax 08230 8901-40
eMail steueramt@gablingen.de

Harald Vogt

Sachgebiet 22: Steueramt (Gebühren und Abgaben) 

 

Zimmer 1.4 

Telefon 08230 8901-23
Fax 08230 8901-40
eMail steueramt@gablingen.de

Dienstleistungen

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Termine

Mittagstisch

Züricher Geschnetzeltes mit Rösti und Salat 

18. Juni 2025, 12:00 Uhr
Pfarrheim Gablingen

Waldgottesdienst am Rosshimmel

Gemeinsam gestaltet vom Gartenbauverein und Musikverein Gablingen

Details zu den Veranstaltungen entnehmen Sie bitte jeweils dem Gemeindeanzeiger

22. Juni 2025
Rosshimmel

Mittwochsfrühstück 2025

25. Juni 2025, 09:00 Uhr
Pfarrheim Gablingen
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