Tagesordnung folgt
Das Halten eines über vier Monate alten Hundes unterliegt nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Gablingen der Hundesteuerpflicht. Dieser ist daher umgehend der Gemeinde zu melden.
1. Hund: € 40 2. Hund: € 60 3. Hund: € 80
Kampfhund: 10-facher Steuersatz
Die Steuer wird erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides ist die Steuer jeweils zum 15. Mai eines Jahres fällig und ohne Aufforderung weiter zu entrichten.
Bürger-Service-Portal
Formulardienst — An-/Abmeldung Hund
Dokumente
Fassung gültig seit 2013