Wappen von Gablingen
read_more
people
email

© elmar.pics

Hundesteuer

Das Halten eines über vier Monate alten Hundes unterliegt nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Gablingen der Hundesteuerpflicht. Dieser ist daher umgehend der Gemeinde zu melden.

1. Hund: € 40 2. Hund: € 60 3. Hund: € 80

Kampfhund: 10-facher Steuersatz

Die Steuer wird erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides ist die Steuer jeweils zum 15. Mai eines Jahres fällig und ohne Aufforderung weiter zu entrichten.

Mehr zum Thema

Hundehaltung (Verordnung)

Bürger-Service-Portal

Formulardienst — An-/Abmeldung Hund

Dokumente

Ansprechpartner zum Thema

Dienstleistungen

clear
Ab drei Buchstaben erhalten Sie Vorschläge
Übersicht anzeigen

Termine

Sitzung des Gemeinderates

Tagesordnung folgt

10. Oktober 2023, 19:30 Uhr
Rathaus Gablingen - Sitzungssaal -

Datenschutzeinstellungen

Diese Webseite nutzt Cookies und tauscht Daten mit Partnern aus. Mit der weiteren Nutzung wird dazu eine Einwilligung erteilt. Weitere Informationen und Anpassen der Einstellungen jederzeit unter Datenschutz.