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Hundesteuer

Das Halten eines über vier Monate alten Hundes unterliegt nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Gablingen der Hundesteuerpflicht. Dieser ist daher umgehend der Gemeinde zu melden.

1. Hund: € 60 2. Hund: € 80 3. Hund: € 100

Kampfhund: 10-facher Steuersatz

Die Steuer wird erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides ist die Steuer jeweils zum 15. Mai eines Jahres fällig und ohne Aufforderung weiter zu entrichten.

Formular: Anmeldung Hund

Formular: Abmeldung Hund

Dokumente

Ansprechpartner zum Thema

Britta Schlögl

Sachgebiet 22: Steueramt (Gebühren und Abgaben) 

 

Zimmer 1.4 

Telefon 08230 8901-24
Fax 08230 8901-40
eMail steueramt@gablingen.de

Harald Vogt

Sachgebiet 22: Steueramt (Gebühren und Abgaben) 

 

Zimmer 1.4 

Telefon 08230 8901-23
Fax 08230 8901-40
eMail steueramt@gablingen.de

Dienstleistungen

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Termine

Mittagstisch

Hackbraten mit Püree und Bohnen

21. Mai 2025, 12:00 Uhr
Pfarrheim Gablingen

Kräuterwanderung

24. Mai 2025, 10:00 Uhr

Fahrt zum Fuchsien-Markt nach Wemding

Gartenbauverein Gablingen

Details zu den Veranstaltungen entnehmen Sie bitte jeweils dem Gemeindeanzeiger

25. Mai 2025

Mittwochsfrühstück 2025

28. Mai 2025, 09:00 Uhr
Pfarrheim Gablingen

Pfarrfest Lützelburg - Musikabend

30. Mai 2025, 18:00 Uhr
Wiese hinter dem Pfarrheim
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