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Wahlen

Wahlen, Volks- und Bürgerentscheide

Wenn Wahlen, Volks- und Bürgerentscheide anstehen, werden diese öffentlich bekannt gemacht. Einige Wochen vor der Wahl werden auch Wahlbenachrichtigungen versandt. Damit können Sie dann die Briefwahl beantragen, auch direkt ohne weitere Eingabe von Daten per QR-Code online. Die Bürger haben vorher die Möglichkeit einen Blick in das Wählerverzeichnis zu werfen, um nachzuprüfen ob man dort eingetragen ist. Eine Auskunft über Dritte ist wegen Datenschutz nicht möglich.

In den Gemeinden können Bürgerbegehren und Bürgerentscheide initiert und abgehalten werden. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind aber nicht nur in Gemeinden, sondern auch im ganzen Landkreisen möglich. 

Bayernweit sind Volksbegehren und Volksentscheide möglich.

Wahlen, Volks- und Bürgerentscheide werden allgemein mit einer Amtlichen Bekanntmachung und persönlich mit schriftlicher Wahlbenachrichtigung bekannt gemacht.

Die Beantragung von Briefwahl / Wahlschein ist grundsätzlich in einem bestimmten Zeitraum vor der Wahl / Abstimmung möglich. Diese kann auch über das Bürgerserviceportal beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung ab einem bestimmten Zeitpunkt nur noch persönlich im Rathaus möglich ist, da die rechtzeitige postalische Zustellung ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr wahrscheinlich ist. Briefwahl muss ebenfalls bis zur Schließung der Wahllokale im Rathaus der Gemeinde zurückgesandt bzw. abgegeben sein. Später eintreffende Wahlbreife sind ungültig.

Wahlen in Gablingen — vorraussichtliche Wahltermine 

Landtagswahl Herbst 2023

Bezirkstagswahl Herbst 2023

Europawahl Mai 2024

Bundestagswahl September 2025

Kommunalwahl (Gemeinderat, Kreistag, Bürgermeister und Landrat) März 2026

Wahlen

Es wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (§ 50 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMG).

26. Mai 2023weiterlesen

Detaillierte Ergebnisse der Wahl zum Deutschen Bundestag vom 26. September 2021 in unserer Gemeinde sowie in Kreis, Land und Bund.

26. September 2021weiterlesen

Hier die amtliche Endergebnisse der Kommunalwahl 2020. 

22. März 2020weiterlesen
Alle Bekanntmachungen

Termine

Sitzung des Gemeinderates

20. Juni 2023, 19:30 Uhr
Rathaus Gablingen - Sitzungssaal

Sitzung des Gemeinderates

Tagesordnung folgt

11. Juli 2023, 19:30 Uhr
Rathaus Gablingen - Sitzungssaal -

RWK-Abschluss Grünholder Schützen

29. Juli 2023, 17:00 Uhr
Hockeyplatz

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