Tagesordnung folgt
ISEK Gablingen Sanierungsgebiet
Informationen zum ISEK Sanierungsgebiet Gablingen
Die Gemeinde Gemeinde hat im April 2026 das Sanierungsgebiet Gablingen mittels einer Satzung festgelegt.
Alle innerhalb dieses Gebiets geplanten baulichen Maßnahmen und Veränderungen müssen vor Beginn beim Bauamt angezeigt werden. Die Anzeige kann formlos erfolgen.
Für die durchgeführten Modernisierungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen besteht zudem die Möglichkeit einer erhöhten steuerlichen Abschreibung.
In dem beigefügten Merkblatt zur erhöhten Abschreibung im Sanierungsgebiet finden Sie wichtigsten Informationen zum Verfahren.
Gerne informieren wir Sie vorab über die notwendigen Anträge und die weitere Vorgehensweise. Wir empfehlen Ihnen deshalb, rechtzeitig einen Termin mit dem Bauamt zu vereinbaren.
Ansprechpartnerin: Frau Greger
Telefon: 08230 8901-12
E-Mail: anita.greger@gablingen.de
Merkblatt der Gemeinde GablingenProtokoll der Infoveranstaltung
Satzung Sanierungsgebiet "Gablingen"Anlage 1 - UmgriffAnlage 2 - Grundstücksliste
Verkauf von Grundstücken für eine Wohnbebauung
Derzeit stehen Baugrundstücke im Ortsteil Gablingen-Siedlung und Gablingen zum Verkauf zur Verfügung.
Die Gemeinde Gablingen bietet im Baugebiet „Südlich der Bahnhofstraße, 2. BA“ insgesamt 11 Baugrundstücke zur Wohnbebauung zum Verkauf an.
Die Grundstücke sind für die Bebauung mit Einfamilienhäusern, Doppelhäusern und Reihenhäusern vorgesehen. Eine Übersicht der Grundstücke sowie deren Lage und Größe können dem Lageplan entnommen werden.
Der Grundstückspreis beträgt 530,00 €/m² und entspricht dem derzeit geltenden Bodenrichtwert.
Für die Baugrundstücke besteht eine Bauverpflichtung innerhalb von fünf Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages.
Für das Baugebiet ist ein Nahwärmeanschluss vorhanden. Der Anschluss ist verpflichtend mit dem Grundstück zu erwerben. Nähere Informationen zu den hierfür anfallenden Kosten und den Anschlussbedingungen erhalten Sie bei der Gemeinde.
Die zulässige Bebauung richtet sich nach den Festsetzungen des Bebauungsplans „Südlich der Bahnhofstraße, 2. BA“. Nähere Informationen zu den Bebauungsmöglichkeiten können dem Bebauungsplan entnommen oder beim Bauamt der Gemeinde Gablingen erfragt werden.
Für weitere Informationen zur Bebauung und zum Verkauf steht Ihnen das Bauamt gerne zur Verfügung:
Frau Anita Greger
Tel.: 08230/8901-12
E-Mail: anita.greger@gablingen.de
Lageplan Grundstücke Südlich der Bahnhofstrasse.pdfBebauungsplan - Südlich der Bahnhofstraße
Desweiteren gibt es noch ein weiteres Grundtsück im Orteil Gablingen-Ort.
Datenblatt Grundstück in Gablingen Flurstrasse 9
Bebauungpläne
Auskünfte zu Bebauungpläne erhalten Sie im Bauamt.
Flächennutzungsplan
Die Gemeinde Gablingen hat einen Flächennutzungsplan aufgestellt. Im Flächennutzungsplan veranschaulicht die von der Gemeinde beabsichtigte Nutzung und Entwicklung.
Flächennutzungsplan 1. Änderung FNP rechtsgültiger Plan.pdf2. Änderung FNP rechtsgültiger Plan.pdf
3. Änderung FNP rechtsgültiger Plan
Bodenrichtwerte
Die Bodenrichtwerte des Landkreises Augsburg können online im Bayernatlas www.bodenrichtwerte.bayern.de eingesehen werden.
Außenbereichssatzungen Holzhausen
Im Außenbereich des Ortsteil Holzhausen werden Außenbereichssatzung angestrebt. Diese werden in Zusammenarbeit mit den betroffenen Anwohnern und Eigentümern erarbeitet.
Außenbereichssatzung Holzhausen Südseit November 2024 in Kraft
Dienstleistungen und Antragsforumlare der Gemeinde rund ums Thema Bauen
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