Wappen von Gablingen
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Gebietskörperschaften

Gemeinde Gablingen

Die Gemeinde Gablingen ist nicht nur eine eigene Gebietskörperschaft, sondern auch Teil weiterer Gebietskörperschaften.

Entscheidungen für die Gemeinde trifft der Gemeinderat, der alle sechs Jahre im Rahmen der bayerischen Kommunalwahlen gewählt wird. 

Landkreis Augsburg

Die Gemeinde Gablingen befindet sich im Landkreis Augsburg. Der Landkreis Augsburg erledigt viele Aufgaben und Dienstleistungen mit und für die Kommunen. Alle sechs Jahre wird ein Kreistag gewählt.

Regierungsbezirk Schwaben

Der Landkreis Augsburg liegt im Regierungsbezirk Schwaben.

Der Bezirk Schwaben erfüllt als eigene kommunale Körperschaft unterschiedliche Aufgaben in sozialen, psychatrischen und kulturellen Bereich. Alle fünf Jahre wird ein Bezirkstag gewählt.

Die Regierung von Schwaben ist eine staatliche Verwaltungsbehörde des Freistaates für den Bezirk Schwaben.

Freistaat Bayern

Der Regierungsbezirk Schwaben liegt im Freistaat Bayern.

Über das Bayernportal erhalten Sie zahlreiche Information zu verschiedenen Verwaltungsleistungen und Dienstleistungen im Freistaat Bayern und eine entsprechende Weiterleitung an die zuständige Behörde.

Mit einer Bayern-ID können Sie auf dem Bürgerserviceportal nicht nur in der Gemeinde Gablingen, sondern bayernweit bei Landes- und Kommunalbehörden digital rund um die Uhr Behördengänge erledigen. Persönliche Behördengänge oder Briefverkehr werden dadurch teilweise überflüssig.

Alle fünf Jahre wird der Bayerische Landtag gewählt.

Bundesrepublik Deutschland

Der Freistaat Bayern ist ein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland.

Im Bundesportal erhalten Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen.

Alle vier Jahre wird der Deutsche Bundestag gewählt.

Europäische Union

Die Bundesrepublik Deutschland ist Teil der Europäischen Union.

Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre gewählt.

Rathaus

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

sehr geehrte Unterstützer,

auch wenn Schlimmeres verhindert werden konnte, hat die Überschwemmung am 01. und 02. Juni 2024 bei den Anwohnern an der Schmutter große Sachschäden hinterlassen. Aus diesem Grund wurde ein Spendenkonto zur Unterstützung der Gablinger Betroffenen eingerichtet:

Sparkasse Schwaben-Bodensee

DE54 7315 0000 1002 8642 60

BIC BYLADEM1MLM

Verwendungszweck: Hochwasserhilfe Gablingen

 

15. Juli 2024weiterlesen

Temporäres Betretungsverbot der Flächen am Badesee Gablingen - befristet vorerst bis zum 04.08.2024

12. Juli 2024weiterlesen
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