Wappen von Gablingen
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Gebietskörperschaften

Gemeinde Gablingen

Die Gemeinde Gablingen ist nicht nur eine eigene Gebietskörperschaft, sondern auch Teil weiterer Gebietskörperschaften.

Entscheidungen für die Gemeinde trifft der Gemeinderat, der alle sechs Jahre im Rahmen der bayerischen Kommunalwahlen gewählt wird. 

Landkreis Augsburg

Die Gemeinde Gablingen befindet sich im Landkreis Augsburg. Der Landkreis Augsburg erledigt viele Aufgaben und Dienstleistungen mit und für die Kommunen. Alle sechs Jahre wird ein Kreistag gewählt.

Regierungsbezirk Schwaben

Der Landkreis Augsburg liegt im Regierungsbezirk Schwaben.

Der Bezirk Schwaben erfüllt als eigene kommunale Körperschaft unterschiedliche Aufgaben in sozialen, psychatrischen und kulturellen Bereich. Alle fünf Jahre wird ein Bezirkstag gewählt.

Die Regierung von Schwaben ist eine staatliche Verwaltungsbehörde des Freistaates für den Bezirk Schwaben.

Freistaat Bayern

Der Regierungsbezirk Schwaben liegt im Freistaat Bayern.

Über das Bayernportal erhalten Sie zahlreiche Information zu verschiedenen Verwaltungsleistungen und Dienstleistungen im Freistaat Bayern und eine entsprechende Weiterleitung an die zuständige Behörde.

Mit einer Bayern-ID können Sie auf dem Bürgerserviceportal nicht nur in der Gemeinde Gablingen, sondern bayernweit bei Landes- und Kommunalbehörden digital rund um die Uhr Behördengänge erledigen. Persönliche Behördengänge oder Briefverkehr werden dadurch teilweise überflüssig.

Alle fünf Jahre wird der Bayerische Landtag gewählt.

Bundesrepublik Deutschland

Der Freistaat Bayern ist ein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland.

Im Bundesportal erhalten Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen.

Alle vier Jahre wird der Deutsche Bundestag gewählt.

Europäische Union

Die Bundesrepublik Deutschland ist Teil der Europäischen Union.

Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre gewählt.

Rathaus

Am Freitag, 16. Januar 2026 um 19 Uhr in der Mehrzweckhalle Gablingen

29. Dezember 2025weiterlesen

Vollsperrung der Lützelburger Straße in Affaltern

Die bestehende Vollsperrung in Affaltern im Zuge der Lützelburger Straße im Bereich der Brücke über den Biberbach wird aufgrund von Verzögerungen im Bauablauf bis Freitag, 10. April 2026, verlängert.

16. Dezember 2025

Nach § 229 Bewertunsggesetz und nach den Artikeln 6, 7 und 9 des Bayerischen Grundsteuergesetz sind die Steuerpflichtigen verpflichtet Änderungen, die für die Festsetzung der Grundsteuer bedeutsam sind, dem Finanzamt mitzuteilen. 

12. Dezember 2025weiterlesen
Alle Bekanntmachungen

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