Tagesordnung folgt
Nach den Satzungen der Gemeinde Gablingen besteht die Möglichkeit mit Hilfe eines Wasserzählers nachzuweisen, dass eine bestimmte Menge an Frischwasser auf dem Grundstück verbleibt.
Voraussetzungen für die Anerkennung eines Gartenzählers durch die Gemeinde sind:
- geeichter Wasserzähler
- Austausch bei Ablauf der Eichung
- Abnahme durch den Wasserwart
Der Gartenzähler ist eine „private" Uhr. Er ist somit vom Grundstückseigentümer (Gebührenschuldner) auf eigene Kosten zu installieren und bei Ablauf der Eichung durch einen neuen Zähler zu ersetzen. Der Austausch des Gartenzähler ist der Gemeinde Gablingen unverzüglich anzuzeigen und der Zählerstand mitzuteilen. Auf Verlangen der Gemeinde ist die Wasseruhr vorzuzeigen.
Dokumente
Fassung gültig seit 2009, geändert 2017
Gültig seit 2011, geändert 2016 und 2020
Gültig seit 2011, geändert 2016 und 2020
Gültig seit 2017
Stand Juli 2021