Wappen von Gablingen
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#Gebühren

Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Grundsteuerbescheide 2024 wird hiermit gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt.

19. Januar 2024weiterlesen

Die Wassergebühren wurden mit Gemeinderatsbeschluss vom 12.12.2023 ab dem 01.01.2024 für die Ortsteile Gablingen, Gablingen-Siedlung, Lützelburg und Muttershofen gesenkt. Der Ortsteil Holzhausen hat gesonderte Gebühren. Diese bleiben aktuell unverändert.

 

15. Dezember 2023weiterlesen

Es erfolgt die Ablesung der Wasseruhren zum 31.12.2022 in allen Ortsteilen durch einen sogenannten Ablesebrief.

29. Dezember 2022weiterlesen

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