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#Steuer

Nach § 229 Bewertunsggesetz und nach den Artikeln 6, 7 und 9 des Bayerischen Grundsteuergesetz sind die Steuerpflichtigen verpflichtet Änderungen, die für die Festsetzung der Grundsteuer bedeutsam sind, dem Finanzamt mitzuteilen. 

12. Dezember 2025weiterlesen

Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Grundsteuerbescheide 2024 wird hiermit gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt.

19. Januar 2024weiterlesen

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