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#Gebühren

Es erfolgt die Ablesung der Wasseruhren zum 31.12.2022 in allen Ortsteilen durch einen sogenannten Ablesebrief.

29. Dezember 2022weiterlesen

Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Grundsteuerbescheide 2022 wird hiermit gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2022 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt.

14. Januar 2022weiterlesen

Es erfolgt die Ablesung der Wasseruhren zum 31.12.2021 in allen Ortsteilen durch einen sogenannten Ablesebrief.

17. Dezember 2021weiterlesen

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