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Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024© pixabay

Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024

Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Grundsteuerbescheide 2024 wird hiermit gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt.

Dies bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid 2024 erhalten, im Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2023 zu entrichten haben. Für diese treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid für 2024 zugegangen wäre. Die Grundsteuer wird zu je ¼ ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2024, vorbehaltlich einer anderen getroffenen Regelung, fällig. Die Grundsteuerbemessungsgrundlagen und die Begründung hierzu können bei der Gemeinde Gablingen, Rathausplatz 1 in 86456 Gablingen, eingesehen werden.
Diese öffentliche Grundsteuerfestsetzung gilt zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung (19.01.2024) als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden.


1. Wenn Widerspruch eingelegt wird 
      
  ist der Widerspruch einzulegen bei

Gemeinde Gablingen
in 86456 Gablingen, Rathausplatz 1.


2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird

  ist die Klage beim
Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg,
Postfachanschrift: Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg,
Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg

zu erheben. 

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich.
Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen.

Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannten Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.

[Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt:] Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Hinweis:

Zahlungspflichtige, die der Gemeinde Gablingen keine SEPA-Mandat erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer rechtzeitig zu überweisen.
 

veröffentlicht/bearbeitet am 19. Januar 2024


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Termine

Sitzung des Gemeinderates

12. Mai 2026, 19:30 Uhr
Rathaus Gablingen - Sitzungssaal -

Frühstücksbuffet

13. Mai 2026, 09:00 Uhr
Pfarrheim Gablingen

Landesjugendtrachtenfest 2026 in Pfaffenhofen a.d. Ilm

Programm Samstag, 16. Mai 2026

Am Samstag erwartet die Besucher ein buntes und abwechslungsreiches Programm auf vier Bühnen im gesamten Stadtgebiet. Musik, Tanz, Schuhplattler und vielfältige Darbietungen machen die Stadt zu einer riesigen Festkulisse – und Alle sind eingeladen, kostenlos dabei zu sein und mitzufeiern! – Details folgen.

Ab 10 Uhr Tänze auf den 4 Bühnen:

Bühne „Rathaus“

Bühne „Haus der Begegnung“

Bühne „Bürgerpark“

Bühne „Auf der Insel“

16. Mai 2026

Landesjugendtrachtenfest 2026 in Pfaffenhofen a.d. Ilm

Programm Sonntag, 17. Mai 2026

Der Sonntag beginnt feierlich mit einem großen Jugendgottesdienst auf dem Hauptplatz, bevor sich der farbenfrohe Festzug durch die Straßen von Pfaffenhofen bewegt – ein beeindruckendes Bild bayerischer Vielfalt und gelebter Kultur.

10 Uhr Gottesdienst vor dem Rathaus

14 Uhr großer und farbenprächtiger Umzug durch die Innenstadt (Festzug-Verlauf: Volksfestplatz – Ingolstädter Straße – Hauptplatz – Scheyerer Straße (bis kurz vor Netto) – und wieder zurück)

17. Mai 2026

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