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Ablesung Wasserzähler©

Ablesung Wasserzähler

Es erfolgt die Ablesung der Wasseruhren zum 31.12.2022 in allen Ortsteilen durch einen sogenannten Ablesebrief.

Die Grundstückseigentümer erhalten bis zum 19.12.2022 eine schriftliche Aufforderung den Zählerstand abzulesen.

Es besteht über das Bürgerserviceportal vom 20.12.2022 bis zum 08.01.2023 den Zählerstand online zu melden. 

Sie haben die Möglichkeit den Zählerstand oder die Antwortkarte mit Zählerstand wie folgt mitzuteilen:
•    Bürgerserviceportal 
•    per
•    per Fax (08230/8901-40)
•    per Post
•    Einwurf Rathausbriefkasten


Sollte der Zählerstand nicht bis zum 09.01.2023 (Bürgerserviceportal 08.01.20232) vorliegen muss der Verbrauch leider geschätzt werden.

veröffentlicht/bearbeitet am 29. Dezember 2022


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