Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Grundsteuerbescheide 2024 wird hiermit gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt.
Die Wassergebühren wurden mit Gemeinderatsbeschluss vom 12.12.2023 ab dem 01.01.2024 für die Ortsteile Gablingen, Gablingen-Siedlung, Lützelburg und Muttershofen gesenkt. Der Ortsteil Holzhausen hat gesonderte Gebühren. Diese bleiben aktuell unverändert.
Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Grundsteuerbescheide 2022 wird hiermit gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2022 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt.
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