Wappen von Gablingen
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#Hund

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Halter von Hunden oder die für die Hunde jeweils verantwortlichen Personen zum Schutze für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer oder der öffentlichen Reinlichkeit jene Maßnahmen zu treffen haben, die geeignet sind, jede mögliche von Hunden ausgehende Gefahr zu verhüten.

29. Januar 2026weiterlesen

Aus gegebenem Anlass weißt die Gemeinde Gablingen nochmals auf die Leinenpflicht für Hunde hin. 
Hunde ab 50 cm Schulterhöhe gelten als große Hunde. Unter anderem gehören hierzu erwachsene Hunde der Rassen Schäferhund, Boxer, Dobermann, Rottweiler und Deutsche Dogge. Diese müssen innerorts und in bewaldeten Gebieten angeleint werden.

14. Juni 2024weiterlesen

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