Zum 01.Januar 2026 ist eine Änderung des Bundesmeldegesetzes (BMG) in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) entfällt das bisherige Widerspruchsrecht nach § 36 Absatz 2 BMG gegen die Datenübermittlung an die Bundeswehr.
Die Meldebehörden sind damit verpflichtet, einmal jährlich Daten deutscher Staatsangehöriger, die im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden, an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zu übermitteln. Die Datenübermittlung dient der Information über freiwillige Wehrdienstmöglichkeiten.
Übermittelt werden:
• Name und Vorname
• Aktuelle Anschrift
• Geburtsdatum
Bereits bestehende Übermittlungssperren zur Bundeswehr wurden von Amts wegen aufgehoben. Eine erneute Einrichtung ist nicht mehr möglich.
An dieser Stelle möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Gesetzesänderung auf Bundesebene getroffen wurde und nicht in der Entscheidungsbefugnis der Gemeinden liegt.





