Beseitigung von Unkraut an öffentlichen Straßen
Aufgrund von Hinweisen in der Bürgerversammlung werden die Grundstücksbesitzer gebeten am öffentlichen Straßenrand mit Entwässerungsrinne Unkraut und Laub unverzüglich zu beseitigen.
Es wird auf die Vorschriften der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) der Gemeinde Gablingen vom 05.11.2024 (einsehbar unter www.gablingen.de) verwiesen.