Die Allgemeinverfügung vom 27.06.2024 über das Betreten der Flächen um den Badesee Gablingen (Fl.Nr. 906/2, 905, 904/3) wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Die Allgemeinverfügung vom 27.06.2024 über das Betreten der Flächen um den Badesee Gablingen (Fl.Nr. 906/2, 905, 904/3) wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
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