Wappen von Gablingen
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Fälligkeit der Grundsteuer- und Abfallgebührenraten und der Gewerbesteuer-, Wasser- und Abwassergebührenvorauszahlungen zum 15.02.2022.

Es werden zum 15.02.2022 die 1. Rate für

  • Grundsteuer
  • Abfallgebühren
  • Gewerbesteuer
  • Wasser- und Abwasserabschlag

zur Zahlung fällig.

Nachzahlungen aus der Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren 2021 werden einen Monat nach dem Abrechnungsbescheid zur Zahlung fällig. Guthaben aus dieser Abrechnung wurden bereits grundsätzlich erstattet.

Bei einem erteilten SEPA-Mandat wird um eine ausreichende Deckung zum Fälligkeitstermin gebeten. Soweit der Gemeinde Gablingen kein SEPA-Mandat erteilt wurde, wird um rechtzeitige Überweisung gebeten.

veröffentlicht/bearbeitet am 01. Februar 2022


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