Fälligkeit der Grundsteuer- und Abfallgebührenraten und der Gewerbesteuer-, Wasser- und Abwassergebührenvorauszahlungen zum 15.02.2022.
Es werden zum 15.02.2022 die 1. Rate für
- Grundsteuer
- Abfallgebühren
- Gewerbesteuer
- Wasser- und Abwasserabschlag
zur Zahlung fällig.
Nachzahlungen aus der Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren 2021 werden einen Monat nach dem Abrechnungsbescheid zur Zahlung fällig. Guthaben aus dieser Abrechnung wurden bereits grundsätzlich erstattet.
Bei einem erteilten SEPA-Mandat wird um eine ausreichende Deckung zum Fälligkeitstermin gebeten. Soweit der Gemeinde Gablingen kein SEPA-Mandat erteilt wurde, wird um rechtzeitige Überweisung gebeten.