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Hundesteuer

Das Halten eines über vier Monate alten Hundes unterliegt nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Gablingen der Hundesteuerpflicht. Dieser ist daher umgehend der Gemeinde zu melden.

1. Hund: € 60 2. Hund: € 80 3. Hund: € 100

Kampfhund: 10-facher Steuersatz

Die Steuer wird erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides ist die Steuer jeweils zum 15. Mai eines Jahres fällig und ohne Aufforderung weiter zu entrichten.

Bürger-Service-Portal

Formulardienst — An-/Abmeldung Hund

Dokumente

Ansprechpartner zum Thema

Britta Schlögl

Sachgebiet 22: Steueramt (Gebühren und Abgaben) 

 

Zimmer 1.4 

Telefon 08230 8901-24
Fax 08230 8901-40
eMail steueramt@gablingen.de

Harald Vogt

Sachgebiet 22: Steueramt (Gebühren und Abgaben) 

 

Zimmer 1.4 

Telefon 08230 8901-23
Fax 08230 8901-40
eMail steueramt@gablingen.de

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