Das Bohren oder Schlagen eines Brunnens bedarf der Anzeige beim Landratsamt Augsburg.
Bei der Gemeinde muss nur die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang (Wasserversorgung) beantragt werden.
Diese wird in der Regel gewährt, wenn das Wasser nur zur Gartenbewässerung oder Viehtränke genutzt wird. Eine Nutzung als Trinkwasser ist grundsätzlich nicht gestattet.
Ein Verbindnung mit der gemeindlichen Trinkwasserversorgung darf unter keinen Umständen hergestellt werden.
Dokumente
Stand Juli 2021