Tagesordnung folgt
Der Gemeinderat Gablingen hat in seiner Sitzung am 07. Juli 2026 beschlossen, dass weitere Grundstücke in der Gablinger Siedlung und Gablingen verkauft werden.
Die Vorgaben zur Bebaubarkeit entnehmen Sie bitte den eingestellten Datenblättern zu den einzelnen Grundstücken.
Die Vergabe der Baugrundstücke erfolgt gegen Höchstgebot, jedoch muss mindestens der für die Grundstücke geltende Bodenrichtwert (siehe Datenblatt) geboten werden. Die m²-Preise für die Baugrundstücke verstehen sich inclusive Erschließungskosten auf öffentlichem Grund zuzüglich der Erschließung auf privatem Grund. Darüber hinaus fallen für die Grundstücke in Gablingen Siedlung, Am Nachweg 40 und 42, die Kosten für den Fernwärmeanschluss (€ 23.919,00) und die anteiligen Vermessungskosten an.
Eine zügige Bebauung ist uns besonders wichtig, deshalb weisen wir auf die Fertigstellung des Wohngebäudes inclusive Außenputz innerhalb von fünf Jahren ab Vertragsabschluss an dieser Stelle hin. Die Richtlinien für die Vergabe von gemeindeeigenen Wohnbaugrundstücken (Stand: 28. Januar 2025) sind mit Ausnahme der Punkte 2 und 3 gültig und werden in den notariellen Vertrag aufgenommen.
Alle Informationen finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Gablingen www.gablingen.de unter der Rubrik Leben / Bauen & Planen. Eine Bewerbung ist bis 30. September 2026 möglich.
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Karina Ruf
Erste Bürgermeisterin
