An sofort wird die Maskenpflicht im Freien auf den Wertstoffhöfen und der Grünschnittsammelstelle aufgehoben. Lediglich in geschlossenen Räumen gilt diese weiter.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb hat in einer Pressemitteilung die Lockerung der Maskenpflicht mitgeteilt. Die Gemeinde schließt sich dieser Lockerung analog an.
Es wird weiterhin empfohlen den Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten. Sollte dieser unterschritten werden, wird empfohlen eine Maske zu tragen.
Den Betreuer dürfen nicht beim Entladen helfen. Die Wertstoffhöfe und die Grünschnittsammelstelle sind nach der Anlieferung zügig zu verlassen.