Ab 1. August 2021 haben Sie die Möglichkeit, Ihren Bauantrag rein digital und damit papierlos zu stellen.
Es besteht keine Pflicht zur digitalen Antragseinreichung. Natürlich können Sie Ihren Antrag auch in Papierform stellen. Allerdings ändert sich für Sie auch beim Einreichen in Papierform eventuell das Verfahren, da die meisten Anträge (siehe Tabelle unten) in Papierform nicht mehr bei der Gemeinde, sondern direkt im Landratsamt einzureichen sind.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.