Jeden 1. Freitag im Monat
14.30 Uhr
Es wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (§ 50 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMG).
Die Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe dieser Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG). Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert. Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit uns schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbindung setzen:
Rathaus Gablingen, Einwohnermeldeamt, Zimmer 0.4
Rathausplatz 1, 86456 Gablingen
Telefon: 08230/8901-0
Email: rathaus@gablingen.de
Öffnungszeiten:
Montag -Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
Altpapiersammlung TSV Lützelburg
Auch 2025 werden wieder Altpapier-Container am TSV-Parkplatz an der Muttershofer Straße aufgestellt. Das Altpapier kann das ganze Wochenende von Freitag bis Sonntag selbst im Container entsorgt werden.
Pflanzentauschbörse am Maibaum
Gartenbauverein Gablingen
Details zu den Veranstaltungen entnehmen Sie bitte jeweils dem Gemeindeanzeiger
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