Fälligkeit der Grundsteuer- und Abfallgebührenraten und der Gewerbesteuer-, Wasser- und Abwassergebührenvorauszahlungen zum 15.05.2023.
Ebenfalls ist die Hundesteuer 2023 zum 15.05.2023 zur Zahlung fällig.
Es werden zum 15.05.2023 die 2. Rate für
- Grundsteuer
- Abfallgebühren
- Gewerbesteuer
- Wasser- und Abwasserabschlag
zur Zahlung fällig.
Bei einem erteilten SEPA-Mandat wird um eine ausreichende Deckung zum Fälligkeitstermin gebeten. Soweit der Gemeinde Gablingen kein SEPA-Mandat erteilt wurde, wird um rechtzeitige Überweisung gebeten.