Wappen von Gablingen
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Bericht der letzten großen, jährlichen Wasseruntersuchung nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001).

Probeentnahme war am 04.08.2021. Zusätzlich werden routinemäßig monatlich kleinere Untersuchungen durchgeführt. Das Gesundheitsamt erhält direkt vom Labor ebenfalls das Ergebnis mitgeteilt. Das Ergebnis der Untersuchung ist in der Rubrik "Leben in Gablingen" in der Unterrubrik "Öffentliche Versorgung" ganzjährig einsehbar.

Die Gemeinde weist darauf hin, dass die Grundstückseigentümer für die Reinhaltung Ihrer eigenen Wasserversorgungseinrichtungen (Hausanschluss und Hausinstallation) verantwortlich sind. Insbesondere selbst eingebaute Wasserfilter sollten regelmäßig getauscht oder rückgespült werden. Wasser sollte auch nicht längere Zeit in Leitungen still stehen, da es ansonsten zu Verkeimungen kommen kann. Nach spätestens 7 Tagen sollte das Wasser in der Leitung getauscht werden. Dies gilt auch frü leerstehende Häuser. Der Grundstückseigentümer muss dafür Sorge tragen, dass eventuelle Störungen / Verunreinigungen in seiner Grundstücksanlage keine Auswirkungen (Rückfluss) auf die öffentliche Wasserversorgung hat. Um eine Gefahr für die öffentliche Wasserversorgung vorzubeugen, behält sich die Gemeinde vor, entsprechende Eigentümer hierzu aufzufordern.

veröffentlicht/bearbeitet am 01. Oktober 2021


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