Wasser- und Kanalgebühren Holzhausen
Für den Ortsteil Holzhausen werden folgende Wasserverbrauchs- und Kanalbenutzungsgebühren erhoben.
ab 01.01.2017
Wasser pro m³ |
Grundgebühr Wasser Standardhausanschluss |
Kanal pro m³ |
Grundgebühr Kanal Standardhausanschluss |
1,24 | 57,00 | 3,06 | 10,00 |
Bei den Wassergebühren fällt noch zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % an. In der Wassergrundgebühr ist eine Freimenge von 40 m³ (nur Wasser) enthalten.
bis 31.12.2016
Wasser pro m³ |
Grundgebühr Wasser Standardhausanschluss |
Kanal pro m³ |
Grundgebühr Kanal Standardhausanschluss |
0,75 | 52,00 | 1,10 | 10,00 |
Bei den Wassergebühren fällt noch zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % an. In der Wassergrundgebühr ist eine Freimenge von 60 m³ (nur Wasser) enthalten.
Bei den Altabnehmern (bis 2008) fällt für die von der Gemeinde Gablingen errichteten Schächte noch eine zusätzliche Grundgebühr von 40,00 € im Jahr an.
Die Grundgebühr richtet sich nach der Größe der eingebauten Wasseruhr. Die oben genannte Grundgebühr wird für kleine Wasseruhren mit einem Nenndurchfluss von Qn 5 erhoben. Bei größeren Wasseruhren fallen je nach Größe höhere Grundgebühren an. Nähere Auskunft erhalten Sie im Steueramt (Tel. 08230/8901-23 ; E-Mail ).
Die Abrechnungszeitraum ist ab 2010 der Zeitraum 01.01. bis 31.12. Die Wasseruhren werden im Zeitraum von Mitte Dezember bis Anfang Januar mittels Ablesebrief abgelesen. Die Abrechnungsbescheide ergehen Mitte Januar.
Bei Mengen die über Gartenzählern und Stallzählern erfasst werden, sind für die ersten 12 m³ Kanalbenutzungsgebühren zu entrichten. Wassergebühren werden für die gesamte Menge berechnet.
Fälligkeiten ab 2010
Nachzahlungen aus den Abrechnungen zum 15.02. Eventuelle Guthaben aus der Abrechnung werden mit dem 1. Abschlage des Folgejahres verrechnet.
Die Abschläge sind zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zur Zahlung fällig.
elektronischer Widerspruch
Ein Widerspruch gegen einen aufgrund einer Gemeindesatzung erlassenen Gebührenbescheid kann auch elektronisch eingelegt werden. Dafür steht derzeit folgende Möglichkeit zur Verfügung:
Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur über den von der Poststelle der Gemeinde Gablingen eröffneten Zugang für elektronische Dokumente. Die Adresse lautet: