Hundesteuer
Gablingen, den 02.07.2019
Nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Gablingen das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet der gemeindlichen Hundesteuer unterliegt. Es wird deshalb gebeten Hunde, soweit diese noch nicht angemeldet sind, umgehend bei der Gemeinde Gablingen anzumelden.
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