Abfallbeseitigung
Allgemeine Informationen
Abfallentsorgung
Die Abfallentsorgung erfolgt im Landkreis nach der Satzung über Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Augsburg (Abfallwirtschaftssatzung).
Die Abfallwirtschaftssatzung und eine Abfall-ABC (Was entsorge ich wo?) kann auf der Seite des Abfallwirtschaftsbetriebes eingesehen werden.
Außerdem gibt es für Smartphones eine kostenlose AbfallApp. Das AbfallApp verfügt über eine Vielzahl von Funktionen. Unter anderem gibt es eine Erinnerungsfunktion an bevorstehende Abholungen und Leerungen.
Verfügbar ist die AbfallApp für alle mobilen Apple Geräte und alle Endgeräte mit dem Google Betriebssystem Android. Bezogen wird das Programm über die jeweiligen App Stores der Anbieter.
Die Entsorgung von Verpackungen erfolgt über den Gelben Sack. Die Entsorgung des Gelben Sack finanziert sich über das Duale System Deutschland (Grüner Punkt) und damit indirekt über die Verbraucherpreise und nicht über die kommunalen Abfallgebühren.
Die blauen Altpapiertonnen können beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg unter der Telefonnummer 08232/9643-22 bestellt werden.
Grün- und Grasschnitt kann neben der Biotonne auch in der gemeindlich Grünabfallsammelstelle "Am Trendelberg" abgegeben werden. Eine Abgabe von Gartenabfällen ist nur gegen Vorweis des Berechtigungsscheines möglich.
Berechtigungsscheine erhalten Sie direkt an der Sammelstelle gegen ein Gebühr von 20,00 €. Es ist damit eine Anlieferungsmenge von 3 m³ abgegolten. Jeder weitere m³ wird mit 5 € berechnet.
Öffnungszeiten der Grünschnittsammelsammelstelle (Trendelberg)
von März bis November Samstag von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Der Abfallkalender ist unter www.awb-landkreis-augsburg.de auf der Startseite oder unter Infos &Tipps, Abfallkalender abrufbar.
Wählt man im Abfallkalender Ort und Straße bzw. Ortsteil, erhält man einen übersichtlichen, straßenspezifischen Kalender. Der Kalender enthält die Abfuhrtage für Rest- und Biomüll sowie die Abholung der Gelben Säcke bzw. Leerung der Gelben Tonnen. Die Leerungstermine für die Grünen Papiercontainer und Blauen Papiertonnen sowie die Problemabfallsammlungen sind auch aufgeführt. Im Kalender sind alle Feiertagsverschiebungen berücksichtigt.
Bei der zweiwöchentlichen Leerung der Restmülltonne ist es wichtig zu wissen, ob in den geraden oder ungeraden Wochen geleert wird. Diese Information steht oben im Kalender in der zweiten Zeile neben Ortsteil bzw. Straße.
Gablingen Wertstoffhof (Kläranlage):
Samstag 8.30 - 11.30 Uhr
Mittwoch 17.30 - 18.30 Uhr
Lützelburg Wertstoffhof (Nähe Theaterheim):
Samstag 13.00 - 15.00 Uhr
Abfallbeseitigungsgebühren
Die An-, Um- und Abmeldung der Restmüll- und Biotonnen erfolgt bei der Gemeinde. Die Restmülltonnen werden von der AG LOACKER / RADA kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die Abfallbeseitigungsgebühr setzen sich aus der Tonnengebühr und der Grundgebühr (je Wohneinheit / Arbeitsstätte) zusammen.
Sollten Sie Fragen zur Abfallentsorgung haben, können Sie sich jederzeit telefonisch an die Gemeinde Gablingen (Tel. 08230/8901-23 ;E-Mail: Steueramt) oder beim Abfallwirtschaftsbetrieb (Tel. 08232/9643-22) wenden.
Zum 01.07.2018 ändern sich die Abfallbeseitigungsgebühren. Es wurden an alle Gebührenschuldner bzw. deren Empfangsbevollmächtigten am 04.05.2018 Bescheide versandt.
Müllgebühren ab 01.07.2018 in EURO |
|||
Tonne |
Monat |
Quartal |
Jahr |
80 l alle 14 Tage |
3,84 |
11,52 |
46,08 |
120 l alle 14 Tage |
5,76 |
17,28 |
69,12 |
240 l alle 14 Tage |
11,52 |
34,56 |
138,24 |
770 l alle 14 Tage |
42,05 |
126,15 |
504,60 |
770 l wöchentlich |
84,10 |
252,30 |
1.009,20 |
1100 l alle 14 Tage |
60,10 |
180,30 |
721,20 |
1100 l wöchentlich |
120,20 |
360,60 |
1.442,40 |
Wohneinheit |
4,65 |
13,95 |
55,80 |
Arbeitsstätte |
4,65 |
13,95 |
55,80 |
120 l Biotonne |
4,60 |
13,80 |
55,20 |
240 l Biotonne |
9,20 |
27,60 |
110,40 |
Abfallgebühren von 2014 bis 30.06.2018
Die Abfallgebühren setzten sich aus der jeweiligen Behältergebühr und der Grundgebühr (Wohneinheit / Arbeitsstätte) zusammen.
Tonne |
Monat |
Quartal |
Jahr |
80 l wöchentlich |
6,62 |
19,86 |
79,44 |
80 l alle 14 Tage |
3,31 |
9,93 |
39,72 |
120 l wöchentlich |
10,30 |
30,90 |
123,60 |
120 l alle 14 Tage |
5,15 |
15,45 |
61,80 |
770 l wöchentlich |
72,50 |
217,50 |
870,00 |
770 l alle 14 Tage |
36,25 |
108,75 |
435,00 |
1100 l wöchentlich |
103,60 |
310,80 |
1.243,20 |
1100 l alle 14 Tage |
51,80 |
155,40 |
621,60 |
Wohneinheit |
4,15 |
12,45 |
49,80 |
Arbeitsstätte |
4,15 |
12,45 |
49,80 |
120 l Biotonne |
4,60 |
13,80 |
55,20 |
240 l Biotonne |
9,20 |
27,60 |
110,40 |
Die Abfallgebühren setzten sich aus der jeweiligen Behältergebühr und der Grundgebühr (Wohneinheit / Arbeitsstätte) zusammen.
Zahlungstermine:
Die Abfallbeseitigungsgebühren sind quartalsweise zur Zahlung fällig. Die einzelnen Zahlungstermine sind der 15.02., 15.05., 15.08. und der 15.11.
Ansprechpartner
Amt 2: FinanzverwaltungRathausplatz 1
86456 Gablingen
Harald Vogt
Zi. 1.4 (08230) 890123
(08230) 890140